8. Februar 2009 von Dieter | 13 Kommentare | drucken
Abkürzungen auf Webseiten
Ein wichtiger Aspekt bei der Zugänglichkeit (Accessibility) sind verständliche Inhalte.
Bei einer Webseite weißt Du nicht, wer sich Deine Inhalte ansieht und liest. Deshalb solltest Du beim Abfassen der Inhalte von einem Besucher ohne Vorkenntnisse ausgehen.
Aus diesem Grunde solltest Du auch Abkürzungen möglichst immer zusammen mit der ausgeschriebenen Form verwenden und nicht nur beim ersten Auftreten.
Denn: Du weißt als Verfasser nicht, ab welcher Stelle der Besucher einen Text liest.
Sofern Du die ausgeschriebene Form etwa aus Gründen der besseren Lesbarkeit nicht zusammen mit der Abkürzung verwendest, solltest Du folgende Auszeichnungen vornehmen:
Abkürzungen, bei denen jeder Buchstabe einzeln ausgesprochen wird, sind mit dem Tag <abbr> unter Verwendung des title-Attributs und gegebenenfalls mit Universalattribut für die Sprache auszuzeichnen.
Beispiele für Pkw und CSS:
1 | <abbr title="Personenkraftwagen">Pkw</abbr> |
1 | <abbr title="Cascading Style Sheets" lang="en" xml:lang="en">CSS</abbr> |
Abkürzungen, die wie ein Wort ausgesprochen werden, sind dagegen mit dem Tag <acronym> unter Verwendung des title-Attributs und gegebenenfalls mit Universalattribut für die Sprache auszuzeichnen.
Beispiele für TÜV und UNO:
1 | <acronym title="Technischer Überwachungs-Verein">TÜV</acronym> |
1 | <acronym title="United Nations Organization" lang="en" xml:lang="en">UNO</acronym> |
Leider kennt der Internet Explorer (IE) bis einschließlich der noch verbreiteten Version 6 den Tag <abbr> nicht. Es gibt aber eine einfache Lösung, das für den Internet Explorer 5 bis 6, sofern JavaScript (JS) aktiviert ist, zu beheben. Dazu muss der Header der (X)HTML-Datei um folgendes JavaScript-Snippet (siehe auch den Artikel “JavaScript, abbr and Internet Explorer” ) in einem Conditional Comment (CC) ergänzt werden:
1 2 3 | <!--[if lt IE 7]> <script type="text/javascript" language="javascript">document.createElement('abbr' );</script> <!--[endif]--> |
Die Gestaltung von abbr und acronym mit Cascading Style Sheets (CSS) erfolgt typischerweise wie folgt:
1 2 3 4 | abbr, acronym { cursor: help; border-bottom: 1px dotted #333; } |
Anmerkungen zur Verbesserungen des Blogbeitrags sowie Diskussionen zu diesem Thema mittels Kommentar sind jederzeit willkommen.
Infos
Webseite veröffentlicht am Sonntag, den 8. Februar 2009, um 19:38 Uhr, zuletzt geändert am Sonntag, den 22. November 2009, um 21:02 Uhr.
Kategorie: Webdesign
Schlagworte: Abbr, Abkürzungen, Acronym, Internet Explorer 6, JavaScript, Zugänglichkeit
Statistik: 259 Blogbeiträge, 682 Schlagworte, 1.557 Kommentare, 112 Feedleser
1. Ute
Kommentar vom 10. Februar 2009 um 00:50
Hm, nach meinem Kenntnisstand entfällt acronym bei HTML 5 W3C HTML 5 abbr es wird in Zukunft als acronym nicht mehr geben, weil es schwer einzusetzen war, von Browsern nicht gut unterstützt wurde usw.
Deshalb hätte dein Beitrag wohl einige Jahre früher kommen müssen, damit es sich ausgewirkt hätte.
Den Einsatz von solchen Attributen bekannter zu machen und sie zu nutzen ist sinnvoll.
Da frage ich mich gerade, gibts ein WordPress-Plugin, welches vordefinierte Abkürzungen durch ausgezeichnete mit Titel usw. ersetzt?
Übrigens, ob man aktuell berücksichtigt, dass HTML 5 ohne acronym auskommen wird, darüber herrscht noch keine Einigkeit, siehe z.B. die Kommentare bei efa
PS:
Ich glaube nicht, dass der Zusatz des Akzeptierens der Datenschutzerklärung genügt. Von anderen Formularen ausgehend, denke ich es müsste zumindest eine wählbare Checkbox sein, die im Zweifel das Versenden verhindert.
Aber auch hier ist die Diskussion ja fleißig im Gange…
2. Dieter
Kommentar vom 10. Februar 2009 um 08:31
Das habe ich auch gelesen.
Die Mühlen des W3C mahlen aber bekanntlich langsam. Und: Selbst nach Verabschiedung von HTML 5 dürften noch einmal einige Jahre ins Land gehen bis sich vielleicht HTML 5 als Standard durchsetzt. Deshalb war ich im Blogbeitrag bewusst nicht auf den voraussichtlichen Wegfall von acronym in HTML 5 eingegangen.
Ja, gibt es, aber überzeugte mich nicht, weshalb ich es nicht verwende: WP – Abbreviation Replacer (Plugin)
Danke für den Hinweis. Wo hast Du denn diese Diskussion entdeckt?
Ich bin zwar kein Jurist, aber eine Checkbox für die Datenschutzerklärung halte ich definitiv für Überzogen.
Wohin soll das führen?
Eine Checkbox für den Zugang zu jeder Website die Google Analytics einsetzt?
3. Ute
Kommentar vom 10. Februar 2009 um 11:09
Was war das Problem?
Ups, erwischt, ich habe es vor einigen Wochen in unterschiedlichen Varianten gelesen. Es ging blogübergreifend und in den Kommentaren.
Ob das sinnvoll ist, ist eine ganz andere Frage. Ich halte einiges für Unsinn, was trotzdem Pflicht ist…
Ich schließe es aus rein logischen Gründen, weil ich glaube ein Richter würde es ähnlich bewerten wie AGB:
AGB sind im Netz nur dann gültig, wenn ich sie bewusst wählen muss, es darf nicht sein, dass sie z.B. vorausgewählt sind.
Ich selbst habe gerade beschlossen, es gar nicht zu reinzuschreiben. Meine Orientierung sind z.B. das lawblog und zwei, drei andere. Wenn die bloggenden Juristen etwas nutzen, ohne Absicherung, dann halte ich die Chance für hoch, dass es nicht sein muss.
Kunden würde ich jedoch darauf aufmerksam machen. Im Zweifel denke ich ganz oder gar nicht.
Aber noch gibt es keine Urteile, und selbst wenn, dann gibt es ja immer noch verschiedene Gerichte. Zu Themen im Netz dauert es ja meist länger, bis sich eine überwiegende einheitliche Rechtssprechung durchsetzt.
4. Dieter
Kommentar vom 10. Februar 2009 um 20:29
Die Liste der Abkürzungen in dem Plugin steht im Quellcode und müsste man händisch anpassen.
Außerdem verwende ich oft die Langform und die Abkürzung zusammen. Ich weiß allerdings nicht, ob das vom Plugin erkannt würde. Falls nein, was ich vermute, dann würde das Plugin den abbr-Tag einbauen, obwohl er überflüssig ist!
Cool: Dabei habe ich einen Kommentar von mir bei Dr. Web entdeckt.
Diese Diskussion in Blogs bezüglich Akismet kannte ich größtenteils bereits. Eine begründete Forderung nach der Checkbox für die Datenschutzerklärung konnte ich da nicht finden.
Das sehe ich anders. AGB muss der Vertragspartner (!) zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben, damit sie Bestandteil eines Vertrages werden können.
Die Abgabe einer Kommentars in einem Blog ist dagegen im Regelfall nicht auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet.
Vielmehr dient die dortige Kommentarfunktion dazu, dass Seitenbesucher ihre Meinung äußern können bzw. in Diskussion mit dem Seitenbetreiber und anderen Besucher treten können (Interaktion).
5. Ute
Kommentar vom 13. Februar 2009 um 09:00
Stimmt, das ist nicht sehr geschickt. Allerdings ist es auch nicht ganz einfach da eine Lösung zu finden.
Du gehst da mit nachvollziehbarer Logik dran. Ich habe bisher selten den Eindruck, dass das zu Themen im Web auch die Gerichte tun.
Meist werden da Lösungen gefordert, die 150% von den Webseitenbetreibern fordern und -50% eigene Hirnleistung von den Besuchern…
6. Dieter
Kommentar vom 13. Februar 2009 um 10:06
Statt einer automatischen Plugin-Lösung wäre da nach meiner Auffassung eine Erweiterung des visuellen Editors für die Tags abbr und acronym sinnvoller.
Ok, viele Gerichtsentscheidungen in Sachen Internet vermitteln einem schon den Eindruck, dass die entsprechenden Richter keine oder kaum Ahnung vom Web haben.
Bei einem so neuartigen und innovativem Medium immer auf dem Laufenden zu sein, ist halt nicht einfach. Dazu kommt noch, dass unsere Rechtsvorschriften oft die Besonderheiten des Internets noch nicht oder noch nicht hinreichend wiederspiegeln.
Naja, verwundert mich nicht. Gerichtsentscheidungen werden von Richtern gefällt, Richter sind regelmäßig keine Webseitenbetreiber, aber eher schon mal Besucher und der Mensch geht zu 99% von sich aus.
7. Ute
Kommentar vom 13. Februar 2009 um 11:01
Ansonsten denke ich, _die_ Garantie, dass alles abmahnfrei ist, gibts sowieso nicht, so schnell kann man gar nicht reagieren.
Bei Barcamp-Sessions von Juristen habe ich jedoch gelernt, dass es meist auch nach einer Abmahnung noch Wege gibt sich zu wehren. Falls es zu einer solchen käme, würde ich mich sofort an einen Juristen wenden, der selbst viel im Netz unterwegs ist.
8. Dieter
Kommentar vom 13. Februar 2009 um 21:16
Jepp! Ich versuche auch möglichst keinen Grund für eine Abmahnung zu bieten. Sollte ich aber doch mal eine Abmahnung erhalten, werde ich erst mal einen Anwalt mit einschlägiger Erfahrung konsultieren. Habe schon bestimmte Anwälte im Auge.
9. Klaus
Kommentar vom 8. Juli 2011 um 14:07
Ich bin durch Zufall auf diesen Artikel gestoßen und habe dazu noch eine Anmerkung.
In einem Text sollte man wegen der Übersichtlichkeit ein Akronym nur einmal mit einer gestrichelten Linie kennzeichnen. Ich habe dazu auf meiner Website unter http://www.klamonfra.de/gestaltung.php#wedesignerakronym einen entsprechenden Artikel verfasst.
Der Unterschied wird halt durch verschiedene Klassen im CSS geschrieben und im Text entsprechend ausgewiesen.
Mit Linie:
Ohne Linie:
Vielleicht ist das ja für den ein oder anderen Leser noch interessant.
Herzliche Grüße
Klaus
10. Dieter
Kommentar vom 14. Juli 2011 um 07:26
Hsllo Klaus,
ich persönlich bin der Auffassung, dass es bei Texten, die möglicherweise vom Leser nicht vollständig gelesen werden, es sinnvoll ist das Akronym immer hervorzuheben.
Da Besucher im Web häufig Texte nur scannen statt komplett zu lesen, würde ich das als Regelfall unterstellen.
*Besserwisser-Modus an*
Kleine Anmerkung zu Deinem verlinkten Artikel: CSS wird nicht programmiert, sondern einfach nur geschrieben, denn CSS ist keine Programmiersprache.
*Besserwisser-Modus aus*
Gruß zurück
Dieter
11. Klaus
Kommentar vom 20. Juli 2011 um 18:29
Hallo Dieter,
bei längeren Textpassagen gebe ich Dir Recht.
Da sollte man dann die unterstrichelte Kennzeichnung öfter wiederholen.
Ich finde es halt bei kurzen Texten störend, wenn andauernd irgendwelche Wörter unterstrichen sind. Es macht aus meiner Sicht das Lesen etwas unruhig.
Aber es ist, wie so vieles im Leben, Geschmacksache.
Danke für Deinen “Besserwisser-Modus”, werde ich bei mir ändern.
Herzliche Grüße
Klaus
12. Dieter
Kommentar vom 21. Juli 2011 um 13:49
Hallo Klaus,
ja, das Lesen wird durch gestrichelt unterstrichene Abkürzungen unruhiger. Wenn man jedoch die gleiche Farbe wie die Schriftfarbe nimmt, ist die Unruhe minimiert.
Letztendlich ist das aber immer auch eine subjektive Wahrnehmung. Der eine stört sich daran, der andere nicht.
Gruß
Dieter
13. Der BITV-Selbsttest mit Fragebogen | Webseiten-Infos.de
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